Mobbingopfer erhalten Geld

Karlsruhe. (dapd) Mobbingopfer bekommen Leistungen ihrer privaten Krankentagegeldversicherung, wenn sie durch das Mobbing krank und arbeitsunfähig werden.Das hat derBundesgerichtshof entschieden. Eine Versicherung hielt den Betroffenen nicht für generell arbeitsunfähig, sondern attestierte ihm lediglich eine "Arbeitsplatzunverträglichkeit"."

BGH, Aktenzeichen: IV ZR 137/10