Antwort aus Berlin
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Montag, 18. April 2011 15:34:06: Sehr geehrter Herr May, das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin ist in die Berliner Politik zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebunden und behandelt die Mobbing- Problematik – wie in der Antwort des Petitionsausschusses an Sie beschrieben.
Diese Antwort füge ich der E-Mail zu Ihrer Kenntnisnahme bei*.
Im Auftrag
Mit freundlichen Grüßen
Dr. G. Festbaum
>>>* Zur Antwort...(PDF)
__________________________________________________
Die Antwort aus Sachsen - ASMK
Vorbemerkung von Mobbing-Web: Wie jeder lesen kann, auf unsere Fragen wurde NICHT eingegangen oder gar konkret beantwortet! Um es mal ganz einfach zu sagen, - hier werden doch die Bürger "veräppelt"!
Fakt ist, in keinem der 16 Bundesländern werden die Handlungsanleitungen der LASI verbindlich umgesetzt! Also wie im Leserbrief* geschrieben; "Zahnloser sozialer Arbeitsschutz"!
Oder wie sehen Sie das? Kontakt
"Allerdings scheint man in Sachsen, im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, zu versuchen, das Problem Mobbing mit dem „Sächsische Präventionsnetzwerk psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz“ offensiv umzugehen und entgegen zu treten. Wie effektiv diese Maßnahmen sind, das können wir nicht beurteilen. Klaus-Dieter May"
________________________________________________________________
Kommentar von Th.P.
_________________________________________________________
Von: ASMK - SMS (asmk@sms.sachsen.de) Gesendet: Mittwoch, 23. Februar 2011 11:20:22: Sehr geehrter Herr May,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Februar 2011 an Frau Staatsministerin Christine Clauß. Frau Staatsministerin Clauß hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.
Mobbing ist ein nicht zu unterschätzendes Problem in der heutigen Arbeitswelt. Es stellt nicht nur für die Betroffenen eine massive Belastung dar, sondern bringt auch negative Auswirkungen für das Umfeld des Opfers mit sich. Viele dieser Menschen fühlen sich alleingelassen und benötigen Unterstützung.
Daher hat sich der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und zahlreiche Veröffentlichungen erstellt, die zur Schulung der Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörden verwandt werden. Diese Leitfäden werden auch von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden Sachsens bei Kontrollen und Beratungen in Betrieben regelmäßig eingesetzt, welches ein wesentlicher Beitrag zu einem offensiven Umgang mit dem Thema Mobbing ist.
Da der Sächsischen Staatsregierung und vielen Verantwortlichen die Bedeutung des Themas bewusst ist, tagt als freiwilliger Zusammenschluss von verschiedensten Akteuren das „Sächsische Präventionsnetzwerk psychische Fehlbelastungen, Konfliktsituationen und Mobbing am Arbeitsplatz“, welches vom Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr koordiniert wird. Dieses bietet Betroffenen effektiv Informationen und wirkt unterstützend bei der Prävention von Mobbing und bei der Konfliktlösung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf: http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/
Aufgrund dieses breiten Ansatzes, der neben der Tätigkeit der Arbeitsschutzbehörden auch andere Akteure mit einbindet, um neben präventiven auch konfliktlösende Maßnahmen zu entwickeln, wird eine Verschärfung der Arbeitsschutzgesetzgebung zu diesem Zeitpunkt für nicht erforderlich gehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bolz
Geschäftsstelle ASMK 2011
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
SAXON STATE MINISTRY OF SOCIAL AFFAIRS AND CONSUMER PROTECTION
Referat 11 | Grundsatzfragen, Bundes- und Europaangelegenheiten
Albertstraße 10 | 01097 Dresden
___________________________________________
Anwort aus Hessen zu LV 34 (24.03.2011) : www.mobbing-checker.de/.pdf
_______________________________________
Offener Brief an die ASMK
.
Leser Kommentar/Zuschrift
*Zahnloser sozialer Arbeitsschutz
Obwohl gesetzlich vorgeschrieben (Arbeitsschutzgesetz), wird
- durch die ASV (Arbeitsschutzverwaltung) sowie übergeordnet
- durch die ASMK (Arbeits- u. Sozialminister-Konferenz) und
- den LASI (Länder-Ausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)
der soziale Arbeitsschutz, also Schutz vor Unfairness, Anfeindung, Bossing und Mobbing, nur zaghaft wahrgenommen. Denn die Ausführungsbestimmungen (LASI LV 34, 28, 31 u. 52) sind wachsweich formuliert, man will den Unternehmen nicht wehtun. Hinter den Kulissen sieht man: die ASV vertagt das Problem systematisch, sie will sich die Finger nicht schmutzig machen.Zitat aus der LV 34 der LASI:
"Es gehört nicht zu den Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen, einen konkreten Mobbing-Konflikt z.B. durch Vermittlung oder Mediation zu einer Lösung zu führen. Hauptziel ist vielmehr, den Unternehmen zu helfen, die Mobbing-Prävention voranzutreiben. Denn vor allem durch geeignete Präventionsmaßnahmen kann verhindert werden, dass alltägliche Konflikte zu Mobbing-Fällen eskalieren. Basis der Präventionsberatung ist dabei neben dem vorliegenden LASI-Leitfaden die „Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention (LV 31)".
Darüber hinaus geht es in der vorliegenden Handlungsanleitung darum, deutlich zu machen, wie bei konkreten Anfragen seitens der Betroffenen, Wege zur Lösung eines Mobbing-Falles aufgezeigt werden können, ohne selbst als Vermittler oder Mediator tätig zu werden.
Das ist doch ein Witz, sowas Unverbindliches kann man sich doch gleich schenken. Kein Wunder, dass es soviele Mobbing- und Bossing-Fälle gibt...
Gerade auch Betriebsräte und Gewerkschaftler bräuchten eine wirksamere Unterstützung, um in den Betrieben faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen, oft sind sie selber betroffen. Von der ASV und der übergeordneten ASMK kommt aber wie gesagt nichts, außer dass man die Situation unentwegt seit mehreren Jahren "evaluiert".
Dabe ist die Situation sonnenklar, da braucht es keine langwierige Evaluierung:
- siehe Tüv Süd / IFAK : 17,6 Millard EUR/Jahr
- http://www.tuev-sued.de/arbeitsmedizin_sicherheit_gesundheit/
- siehe Hamburger Abendblatt / DAK, Statist. Bundesamt : 27 Milliard EUR/Jahr: http://www.abendblatt.de/
- Die Krankenkassen rechnen mit 1,5 Mio Betroffenen und einem Schaden von 50 000 EUR / pro Betroffenem
- etc. etc.
Konkrete Maßnahmen wären mE:
(1.) Die Zertifizierung von Betrieben nach ISO 9000f sollte organisatorische Konfliktschlichtungsmaßnahmen mit zur Voraussetzung haben.
(2.) die Konfliktschlichtung und den sozialen Arbeitsschutz stärken: Die LASI LV 34 (s. Internet) sollte dringend dahingehend verschärft werden, dass die ASV
- ihren Auftrag zum sozialen Arbeitsschutz auch verbindlich nachkommen
- die Betriebe hinsichtlich des sozialen Arbeitsschutzes verbindlich überwachen, wie es ja bzgl. des technischen Arbeitsschutzes selbstverständlich geschieht
- die Betriebe verbindlich und strafbewehrt zu organsatorischen Konfliktschlichtungsvorkehrungen anhalten
- die Beschwerden von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften, die innerbetrieblich kein Gehör finden, entgegennehmen und ggf. wirklich intervenieren bzw. Konfliktschlichtungsexperten einschalten
Diese Aktivitäten im Frühstadium eines Arbeitsplatzkonflikts und vor der aufreibenden gerichtlichen Auseinandersetzung wären bitter nötig und würden zur Deregulierung der bürokratisch aufwändigen Gerichtsprozesse beitragen. Hingegen ist in der LASI LV 34 etc. nur butterweich von Hilfestellung für die Unternehmen die Rede.
(3.) Für den Fall, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt:
- für einen faireren Ablauf vor Gericht sorgen, denn ein großes Hindernis ist die Langsamkeit und falsche Sparsamkeit der Arbeitsgerichte für Mobbing-Fälle, was umgekehrt einen enormen Nachweis-Aufwand und starke Nerven des Mobbing-Geschädigten erfordert.
- Die Arbeitsgerichte sollten intensiver Beweise erheben, so wie bei Strafverfahren, und nicht, wie häufig der Fall, versuchen, alles auf einen faulen Vergleich hinzudrehen. Außerdem sollte unfaires Verhalten viel stärker geahndet werden, dazu gehört Lügen vor Gericht oder Serienkündigungen aus nichtigem Anlass, ein beliebter Sport mancher Arbeitgeber und eine besonders perfide Art, einen Arbeitnehmer, den man loswerden will, zu zermürben.
- Mobbing wird immer ein unscharfer Tatkomplex bleiben und man wird sich schwer tun, ein glasklares Mobbing-Gesetz zu formulieren. Aber immerhin gibt es ja für einzelne Mobbing-Akte einige zivil- und strafrechtliche Gesetzesnormen (s. Anlage: Beleidigung, Diskriminierung, Kreditverlust, Beleidigung, Körperverletzung, Schadensersatzpflicht etc.etc.). Man sollte aber auch prüfen, ua. durch Vergleich mit der Situation im Ausland (s.u.), ob eine verschärfte Gesetzesgebung, also nicht nur verschärfte Ausführungsbestimmungen, nicht doch etwas bringen würde
- Die Politiker sollten dafür sorgen, dass die Anwendungskriterien dieser vorhandenen Gesetze für Mobbing klarer gefasst werden. Und wenn solche Gesetzesverstöße durch mehraktige, systematische Ausgrenzung, eben Mobbing, bedingt sind, sollte man sie stärker ahnden als jetzt der Fall.
- Auch sollte der wichtige aber etwas konturlose Begriff der "Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitrechts", unter das ja Mobbing fällt, deutlicher definiert werden.
- Der fällige Schadensersatz bei arbeitgeberseitig zu verantwortender Unfairness sollte auch mal systematisch festgesetzt und katalogisiert werden. Derzeit sind die in Deutschland zugesprochenen Summen schon ziemlich willkürlich und viel zu niedrig. Wo bleibt da die Abschreckung?
- Die EU-Politiker haben ja Vergleichsstudie über die Mobbing-Gesetzgebung in den einzelnen EU-Ländern angestellt: Was folgt daraus für Deutschland? Welche Gesetzgebung bewährt sich denn am besten?
Hoffentlich wird hiermit deutlich, dass es sich hier um ein schwergewichtiges Thema handelt, wo die IG Metall durch eine Veröffentlichung etwas bewegen könnte. Wie besprochen, habe ich die umfangreiche Korrespondenz und viele Hintergrund-Infos weggelassen, stelle das aber alles gerne bei Anforderung noch zur Verfügung:
- zur jahrelangen "Evaluierung" zu Anfragen der Linken an die Bundesregierung zu den Stellungnahmen der LASI u. ASMK relevante interview-Partner etc. etc.
Th.P./18.02.2011
.
Sachsen-Anhalt
Antwort auf unsere Anfrage zur LV 34
.
Sachstand LV 34
-
Mecklenburg-Vorpommern
Antwort auf unsere Anfrage zur LV 34
__________________________________________________
Niedersachsen
Sehr geehrter Herr May,
die Behördenleitungen der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter haben mich um eine zentrale Antwort gebeten.
Der Ihnen vom Vorsitzenden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zugegangenen Darstellung ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Stefan Pemp
Stefan Pemp
Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz,
Suchtbekämpfung, Drogenbeauftragte des Landes
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Gustav-Bratke-Allee 2
30169 Hannover
Tel.: 0511/120-3067
Stefan.Pemp@ms.niedersachsen.de
Unsere Frage:
Inwieweit werden von Ihren Dienststellen die LV 34 „Gegen Mobbing“ – genauso wie alle anderen 35 derzeit aktuellen Veröffentlichten LASI-Veröffentlichungen verbindlich umgesetzt? Gibt es hierzu verbindliche Dienstanweisungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Dienstelle und wenn, welche Handlungsanleitungen der LASI werden als Dienstanweisung umgesetzt?
Dürfen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die LASI Handlungsanweisungen auch ohne besondere Dienstanweisungen umsetzen, bsw. anwenden?
Es geht doch Herr Pemp!
Freitag, 4. März 2011
Mobbing - Umgang mit der LV 34 “Gegen Mobbing” in Niedersachsen
Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Frau Ministerin Özkan( 03.03.2011): Die LV 34 steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen - wie die anderen LASI-Veröffentlichungen auch - im Internet und in Papierform zur Verfügung. Die LV 34 dient, wie Ihnen bereits durch den Vorsitzenden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Herrn Röddecke mit geteilt, als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsländer. Einer speziellen Dienstanweisung zur Anwendung der LASI-Veröffentlichungen bedarf es zum Erreichen dieses Zieles nicht.
Aus all dem ergibt sich auch, dass die Anwendung der LASI-Veröffentlichungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter nicht nur möglich ist, sondern, soweit sie zutreffend sind und dies zweckmäßig ist, auch gewünscht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Pemp
***
http://www.slideshare.net/mobbingweb/
Handlungsanleitung LV34
__________________________________________________
LASI Anwort
Dienstag, 8. Februar2011: Sehr geehrter Herr May,
die LV 34 „Gegen Mobbing“ entfaltet – genauso wie alle anderen 35 derzeit aktuellen Veröffentlichten LASI-Veröffentlichungen – keine Rechtsverbindlichkeit bzw. Vermutungswirkung.
LASI-Veröffentlichungen dienen als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder, insbesondere zur Interpretation schwieriger bzw. rechtlich nicht eindeutiger Sachverhalte, zur beispielhaften Darstellung technischer und/ oder organisatorischer Gestaltungsmaßnahmen. In LASI-Veröffentlichungen werden u.a. abgestimmte Methoden und Verfahrensweisen für die Aufsichtstätigkeit der Länderbehörden beschrieben.
Eine direkte Rechtsverbindlichkeit gegenüber den Ländern bzw. dem Aufsichtspersonal der Länder entfalten LASI-Veröffentlichungen nicht.
Jedoch erfolgt durch sie eine Koordinierung der Arbeitsschutzbehörden der Länder mit dem Ziel der Gewährleistung eines gleichwertigen Vollzugs des Arbeitsschutzrechts, die Information über die jeweiligen Arbeitsprogramme einschließlich der Durchführung gemeinsamer Schwerpunktmaßnahmen sowie die Qualitätssicherung des Verwaltungshandelns, z.B. durch Vereinbarung technischer Anforderungen und methodischer Verfahrensweisen. LASI-Veröffentlichungen sind somit ein wichtiger Bestandteil des Instrumentariums, mit dem die Arbeitsschutzbehörden der Länder ihr Verwaltungshandeln koordinieren und abstimmen.
Aus Gründen der Transparenz behördlichen Handelns und der dabei angewandten Beurteilungsmaßstäbe sind LASI-Veröffentlichungen so gestaltet, dass sie auch für Dritte verständlich sind. Sie sind öffentlich zugänglich und werden als Erkenntnisquelle für alle Arbeitsschutzakteure (Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Vertretungen, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte etc.) u.a. auch im Internet veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Röddecke
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Vorsitzender des Länderausschusses für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen
Kommentare
Es ist davon auszugehen, in keinem Bundesland werden die LASI Handlungsanleitungen verbindlich ausgeführt...einfach nur Papier...
Brauchen wir dafür (für die unverbindlichen Handlungsanleitungen) den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) ?
Klaus-Dieter May
____________________________________________________________________________________________
Kommentar von Th.P.(24.02.2011): "Hr. Bolz ist doch auf die Fragen eingegangen: Sein Brief führt die besonderen Maßnahmen an, die in Sachsen neben den LASI-Vorschriften wirksam sind. Daher erscheinen Hn. Bolz(bezogen auf Sachsen, für das er zuständig ist) weitere gesetzgeberische Maßnahmen nicht erforderlich.Th. P."
_______________________________________________________________________________________________________________
BAuA Antwort "Wir haben keine Ahnung"
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (21. Februar 2011: "Leider liegen uns keine Informationen vor, wie die Umsetzung der Lasi-Veröffentlichungen in den einzelnen Bundesländern vonstatten geht und wie diese kontrolliert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Informationszentrum
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Informationszentrum -
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: +49 231 9071-2071
Fax: +49 231 9071-2070
E-Mail: info-zentrum@baua.bund.de
________________________________________________________________
Sachsen-Anhalt zu LASI
Landesamt für Verbraucherschutz, Sachsen-Anhalt (01-03-2011): Sehr geehrter Herr May,
im Zusammenhang mit Ihrer berechtigten Anfrage zur Anwendung bzw. Umsetzung der LASI-Veröffentlichung LV 34 „Gegen Mobbing“ im Land Sachsen-Anhalt hatten Sie bereits E-Mail-Kontakt mit Frau Richter-Grünewald aus dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.
Es freut mich natürlich, dass Sie unsere Außendarstellung kritisch betrachten und wir so die Chance haben, uns positiv zu verändern.
Nach der kurzen Rückinformation von Frau Richter-Grünewald waren dann Ihrerseits noch einige Fragen offen. Da Frau Richter-Grünewald als Dezernatsleiterin „Informationsmanagement“ für die IuK-Technik und die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich zeichnet, aber Ihre fachlichen, inhaltlichen Fragestellungen in meine Zuständigkeit fallen, werde ich hiermit versuchen, Ihnen eine hoffentlich befriedigende Antwort zu geben.
Der Fachbereich 5 „Arbeitsschutz“ des Landesamtes für Verbraucherschutz ist im Land Sachsen-Anhalt die Behörde, die umfassend die Gesetze und Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie des technischen Verbraucherschutzes einschließlich des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vollzieht.
In diesem Zusammenhang werden uns als Behörde im Rahmen der Rechtsgebundenheit z. B. unter Anwendung des Opportunitätsprinzips, Ermessenspielräume eingeräumt. Zur Ausfüllung dieser Ermessensspielräume dienen u. a. auch die LASI-Leitfäden. Insoweit werden Leitfäden/Leitlinien nicht in Dienstanweisungen übersetzt, sondern stehen den Vollzugsbeamten/Bediensteten als s. g. Handlungsmuster zur Verfügung, nach denen sie sich im Einzelfall richten können und sollen. Der einzelne Vollzugsbeamte/Bedienstete kann auch jederzeit von den Vorgaben der Leitfäden/Leitlinien abweichen, wenn der Einzelfall das gebietet oder sinnvoll erscheinen lässt.
Zum Thema „Mobbing“ wurden unsere Mitarbeiter umfänglich geschult, um den zu betreuenden Betrieben/Institutionen präventiv Hinweise geben zu können und ggf. bei Anhaltspunkten für das Auftreten von Mobbing Hilfestellung anzubieten.
Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Laux
Landesamt für Verbraucherschutz
Leiter des Fachbereiches 5 - Arbeitsschutz
Kühnauer Straße 70
06846 Dessau-Roßlau
__________________________________________________
Letzte Änderung:Dienstag, 15. Mai 2012
Hinweis
Bürgerinitiative seit 1999 Alle Rechte vorbehalten - Hinweis zu Verlinkungen
STOPPT MOBBING! - Null Toleranz gegenüber Mobbing!
