Nachstellung (Stalking)

Opferschutz in Hamburg

Stalking (Nachstellung, Belästigung)

Der Begriff „Stalking“ stammt aus dem Englischen und umschreibt die kontinuierliche Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer anderen Person.

Stalking ist ein massiver Angriff auf das soziale Dasein eines Menschen, auf seine körperliche und seelische Unversehrtheit. Um den Nachstellungen zu entgehen, sehen sich Stalking-Opfer nicht selten gezwungen, das Alltagsverhalten zu verändern, die Wohnung zu wechseln und den Arbeitsplatz aufzugeben. Häufig handelt es sich bei den Tätern um einen Ex-Partner oder eine Person, bei der sich ein kurzes Kennenlernen in einen Liebeswahn gesteigert hat.

Neu: Stalking ist strafbar!
Die fortgesetzte Nachstellung wurde als eigenständiger Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen (Paragraph 238). Einem Täter drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn er einem Menschen nachstellt und dadurch dessen Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. Werden Personen durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht, ist eine Strafe bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Daneben können wie bisher auch andere Tatbestände des Strafgesetzbuches wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, sexuelle Nötigung, vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung sowie Bedrohung erfüllt sein.

Untersuchungshaft zur Gefahrenabwehr
Durch eine Erweiterung der Strafprozessordnung können besonders gefährliche Täter in Haft genommen werden, um vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen. Bisher war die Anordnung der Untersuchungshaft erst dann möglich, wenn bereits schwerwiegende Verletzungshandlungen vorlagen. Nunmehr kann bereits gehandelt werden, wenn eine konkrete Gefahr eingetreten ist.

Was Opfer tun können

1. Strafrecht
Menschen, die sich durch Nachstellung schwerwiegend belästigt, bedroht oder in ihrer Lebensführung eingeschränkt fühlen, können bei der Polizei Strafanzeige gemäß Paragraph 238 des Strafgesetzbuches erstatten.

2. Zivilrecht
Auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes kann bei Gericht eine Verfügung erwirkt werden, die dem Stalker zum Beispiel verbietet, sich der Wohnung im einem definierten Umkreis zu nähern, Zusammentreffen zu arrangieren oder per Telekommunikation Kontakt aufzunehmen (Anträge siehe unten). Bei Verstoß kann das Gericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängen.

In beiden Fällen ist es wichtig, die Aktivitäten des Stalkers möglichst zu dokumentieren und Beweise zu sammeln
Wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Polizeikommissariat.

Im Notfall aber immer: 110 anrufen!

Mehr Infos unter:
http://www.hamburg.de/

Rufen Sie an!
Die Hotline ist täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr erreichbar.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Bei Bedarf kann sie auch in anderen Sprachen erfolgen.

Entschädigung für Gewaltopfer
Opfer einer Gewalttat können beim Versorgungsamt Hamburg eine Entschädigung beantragen. »

Hotline für Opfer häuslicher Gewalt/Stalking



Es gibt Wege aus einer Gewaltbeziehung!

Unter der Telefonnummer (040) 226 226 27 erhalten Sie Hilfe, wenn Sie in ihrer Beziehung Gewalt erleben oder nach einer Trennung immer noch von ihrem Ex-Partner bedroht, belästigt oder angegriffen werden.
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Die Hotline ist täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr erreichbar.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Bei Bedarf kann sie auch in anderen Sprachen erfolgen.

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Opfer einer Gewalttat können beim Versorgungsamt Hamburg eine Entschädigung beantragen. »