Stalking: Infos und Links
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. (Wenn Sie den Täter nicht kennen, dann gegen Unbekannt). Bestehen Sie zumindest auf ein Protokoll, wenn die Polizei Sie abweist bzw. keine Notwendigkeit sieht zu handeln
Wenden Sie sich an einen Anwalt, der im Stalking-Bereich erfahren ist. Besprechen Sie mit ihm, inwieweit eine Anzeige, eine Unterlassungsverfügung oder ein Belästigungsverbot ein geeigneter Weg ist.
