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Sarah Sorge

Sarah Sorge

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihre Anfrage E-Mail. Sie weisen zu Recht auf die erhebliche Anzahl von Menschen hin, die am Arbeitsplatz unter Mobbing leiden. Dies gibt Anlass zur Sorge. Es gibt in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz, wie es beispielsweise in Frankreich oder Schweden der Fall ist. Daher ist die Frage, ob zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing erforderlich sind, absolut berechtigt.

Glücklicherweise haben Betroffene auch in Deutschland die Möglichkeit aufgrund der bestehenden Gesetze gegen Mobbing vorzugehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Pflicht, Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Allerdings sind die Übergänge zwischen einem herkömmlichen Konflikt und Mobbing meist fließend, so dass die Einordnung und Handhabung oft nicht einfach ist. Schwierig ist besonders der konkrete Beweis des Mobbings, da Mobberinnen und Mobber oft versuchen Ihre Handlungen zu verschleiern.

Dennoch versuchen wir, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermutigen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen und selbstbewusst gegen Mobbing vorzugehen. Handelt es sich um eine Diskriminierung wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität hinzu, kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) herangezogen werden, das erheblich mehr Rechte bezüglich der Beweislast etc. eröffnet. Danach hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und Benachteiligungen verhindern. Außerdem gibt es mit der Antidiskriminierungsstelle erstmals eine Anlaufstelle für alle diejenigen, die der Ansicht sind, aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein.

Wichtig ist es vor allem früh zu intervenieren, damit es eben nicht zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung und evtl. zu einer Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses kommt, wie zu Recht von Ihnen kritisch angemerkt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Meinung, dass hierbei Mobbing-Beratungsstellen oder psychosoziale Beratungsstellen helfen, die unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sein müssen sein müssen. Diese können die Betroffenen fachlich beraten und Handlungsoptionen aufzeigen. Außerdem gehört unserer Auffassung nach das Thema Mobbing in Führungskräfteschulungen, um eine Sensibilität und den Umgang mit der Problematik zu lernen. Eine gute Möglichkeit zur Sensibilisierung ist ebenfalls das Abschließen von Vereinbarungen am Arbeitsplatz zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und gegen Mobbing.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sarah Sorge
Vizepräsidentin des Hessischen Landtags
Sprecherin für Wissenschaft, Kultur und Sport

14.01.2009

Abbildung: Sarah Sorge -

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