Mobbing - Webblog

Dienstag, 24. Januar 2012
Mobbing & Altersdiskriminierung

Altersdiskriminierung soll ins Grundgesetz

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, schlug eine Überarbeitung des Artikels 3 vor. Dieser verbietet unter anderem die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und der Religion. An dieser Stelle auch das Alter aufzuzählen, sei eine „naheliegende und sehr sinnvolle Ergänzung“, sagte Lüders.
Sie verwies auf die Verfassungen der Schweiz, Finnlands und Schwedens, in denen bereits entsprechende Regelungen verankert seien. Es sei „bedauerlich“, dass es diese in Deutschland noch nicht gebe, so Lüders.

Eine Kommission soll nun eine Gesetzesänderungen vorschlagen

Konkrete Vorschläge, wie der Altersdiskriminierung entgegengewirkt werden kann, soll nun eine Kommission unter dem Vorsitz des früheren Bremer Bürgermeisters Henning Scherf erarbeiten.
In Deutschland allein werden nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) in Dortmund jeden Tag mehr als 1,6 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.

In Deutschland gibt es keinen effektiven gesetzlichen Schutz vor Mobbing! Alle Forderungen von den zahlreichen Bürgerinitiativen und Mobbingopfern nach einem Anti-Mobbing-Gesetz werden bisher von der Bundesregierung und den 16 Länderregierungen abgelehnt.

Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in Frankreich, Serbien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz.

Ist es nicht auch eine Art von Diskriminierung, wenn Bund und Länder die Anliegen der 1,6 Millionen Arbeitnehmer, die Tag für Tag Schikanen und Diskriminierung ausgesetzt sind, ignoriert werden? Ja, das ist auch Diskriminierung !!!

Da macht sich unsere Bundeskanzlerin auf, um halb Europa finanziell zu unterstützen, aber 1,6 Millionen Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen und sich zu mindestens einmal öffentlich dazu zu äußern, darauf warten die 1,6 Millionen betroffenen Arbeitnehmer/Innen bisher vergeblich!

Was ist das für eine Moral, sehr geehrte Frau Dr. Merkel? Dies gilt natürlich auch für Herrn Hennig Scherf, Frau Lüders, Peter Maffay, Udo Lindenberg oder Hape Kerpeling u.v.a., die hier beispielhaft genannt sind; keiner war bisher bereit, sich gegen Mobbing und für ein Anti-Mobbing-Gesetz einzusetzen wie Lady Gaga in den USA !
Selbst ein Günter Wallraff, den wir mehrfach um ein Statement zum Thema Mobbing gebeten haben, schweigt!

„Wer wegschaut unterstützt die Täter.“

Danke an alle, die sich bisher gegen Mobbing ausgesprochen haben und die Bürgerinitiative www.mobbing-web.de unterstützen!

Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de
Pro Fairness gegen Mobbing
Bürgerinitiative seit 1999

Dienstag, 17. Januar 2012
Mobbing, Burnout, Depression und die Suche nach der geeigneten Therapie

Eine Besprechung der DVD – Personenbezogene Depressionstherapie, Autor: Professor Dr. Daniel Hell
Audi Torium Netzwerk, Original-Vorträge.


Depression ist eine Krankheit und ebenso wie Burnout in der Öffentlichkeit ein Thema, welches nicht mehr länger tabuisiert wird, nachdem sich Prominente aus Sport, Politik und Wirtschaft bekannt haben, darunter zu leiden. Die Folgen und Symptome dieser affektiven Störungen sind in der Regel offensichtlich, doch die Fragen nach dem Warum und der Entstehung von Depressionen und eines Burnouts zu klären und Betroffenen Lösungsmöglichkeiten aus dieser schweren persönlichen Krise aufzuzeigen, sind oftmals schwierig. Jeder vierten Frau und jedem siebten Mann droht die Gefahr, mindestens einmal im Leben depressiv zu erkranken.

Als Anwalt ist man hier nur Begleiter der medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. Umso wichtiger ist es, sich mit den unterschiedlichen Therapieansätzen vertraut zu machen, um nachzuvollziehen, was die behandelnden Ärzte und Psychiater dem eigenen Mandanten während der rechtlichen Betreuung durch den Anwalt angedeihen lassen.
Depressionsforscher Professor Dr. Daniel Hell, emeritierter Professor für Klinische Psychiatrie, langjähriger ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich und jetziger Leiter des Kompetenzzentrums "Depression und Angst" an der Privatklinik Hohenegg in Meilen (Schweiz), hat im Rahmen der Lindauer Psychotherapiewochen 2010 in einem fünftägigen Seminar intensiv und anschaulich die Grundlagen der „Personenbezogenen Depressionstherapie“ vermittelt. Sie zeichnet die achtsame Begegnung mit der Hilfe der suchenden Person – mit ihrer individuellen Biographie, ihrer Persönlichkeit, ihren indiviuellen Belastungen/ Ressourcen und Erlebensweise aus. Daniel Hells integrativer Ansatz führt dazu, die blockierenden körperlichen und sozialen Veränderungen in einer Depression ernst zu nehmen und zu erkennen. Dadurch öffnet sich auch der Zugang zu der eigentlichen, der verborgenen Ursache der Depression.
Sehr anschaulich schildert Hell in einem Umfang von rund 40 Minuten beispielhaft seine psychotherapeutische Behandlung einer 55 Jahre alten Patientin, die infolge des plötzlichen Todes ihres Mannes an einer Depression erkrankte. Hell arbeitet beispielhaft heraus, welche besonderen Ressourcen dieser Frau, einer beruflich stark eingebundenen Intensivmedizinerin, zur Verfügung standen. Er verdeutlicht inwieweit ihr weit überdurchschnittlicher Intellekt durch die Fähigkeit zur Introspektion die Therapie begünstigte. Er zeigt gleichfalls, dass ihr besonderes Leistungsstreben die Therapie andererseits auch belastete.

Auch wenn das Einleitungsbeispiel Hell´s keine Depression betrifft, die auf einen Arbeitsplatzkonflikt zurückgeht, kommen doch die vorgenannten biographischen Details in der Persönlichkeit von Mobbingopfern sehr häufig vor. Auch Mobbingopfer sind ganz überwiegend aufgrund einer außergewöhnlichen Intelligenz überdurchschnittlich gut strukturiert und zu Selbstreflexion fähig. Ebenso häufig sind Mobbingopfer aber auch leistungsorientiert und setzten sich bei dem Wunsch, eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen zeitlich unter starken Druck. .

Multidisziplinär stellt er auch kulturhistorische, anthropologische und neurowissenschaftliche Ansätze vor. Seine Original-Vorträge und Fallbeispiele auf dieser Doppel-DVD belaufen sich auf eine Gesamtspielzeit von 443 Minuten. Sie richten sich vor allem an Psychotherapeuten oder jene, die diesen Beruf ergreifen möchten.
Die DVD gliedert sich wie folgt in die nachstehenden sechs Abschnitte:

1.Einführung – von Normen und Personen
2. Ein pragmatisches Depressionskonzept für eine Personbezogene Therapie
3. Der Einfluss von Schweregrad und Verlauf auf die Therapie
4. Zur Psychodynamik des depressiven Stillstandes –
vom Ringen mit frustrierten Grundbedürfnissen
5. Differenzierende Psychotherapie depressiven Leidens
6. Keine Therapie ohne Stolpersteine – zur Interaktionsdynamik mit depressiven Menschen
Dass die Depression viele Gesichter hat, ist eine der Kernaussagen von Professor Hell. Nicht nur in ihren Erscheinungsformen wie die Anaklitische, Somatisierte oder Organische Depressionen. Die von ihm zum großen Teil ausführlich vorgetragenen Fallbeispiele zeigen ein großes Spektrum an Ursachen für eine Depression.

Nachdem sich Professor Hell in seinen ersten Vortrag vor allem der Einführung von Normen und Personen zuwendet, liegt der Schwerpunkt des zweiten Vortrages auf der Darstellung eines pragmatischen Depressionskonzeptes für eine personenbezogene Therapie. Es folgt die Auseinandersetzung mit dem Einfluss, den sowohl der Schweregrad als auch der Verlauf der Depression auf die Therapie haben. In seinem vierten Vortrag analysiert Professor Dr. Hell die Psychodynamik des depressiven Stillstandes. Zum Abschluss des Seminars geht es dann um die Themen der differenzierenden Psychotherapie, des depressiven Leidens aber eben auch die Stolpersteine, die bei einer Therapie durchaus vorhanden sein können.

Insgesamt ist diese Doppel-DVD sehr informativ. Es erfordert eine hohe Aufmerksamkeit, Professor Dr. Hell bei dessen Ausführungen zu folgen, da es sich, wie eingangs erwähnt, um Original-Mitschnitte handelt, die weitgehend unbearbeitet erscheinen. Im Gegensatz zu den Teilnehmern an dem Seminar indes bieten die beiden DVDs jedoch den großen Vorteil, dass man zwischendurch die Pausentaste drücken oder den Rücklauf verwenden kann um nicht durch die schiere Menge an Informationen überfordert zu werden und den Faden zu verlieren.

Dr. jur. Frank Sievert
Rechtsanwalt
www.mobbing-anwalt-hamburg.de

Samstag, 31. Dezember 2011
Studie: Mobbing ist ein Gruppenphänomen


Wissenschaftler der Freien Universität finden empirischen Beleg für Objektivierbarkeit

Nr. 400/2011 vom 28.12.2011

Mobbing ist einer Studie von Organisationspsychologen der Freien Universität Berlin zufolge ein Gruppenphänomen. Wie Jens Eisermann und Elisabetta De Costanzo vom Arbeitsbereich Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Universität erstmals empirisch belegten, beruht die Wahrnehmung von Mobbing nicht allein auf der subjektiven Einschätzung einzelner Personen; es tritt in betroffenen Abteilungen objektivierbar gehäuft auf. Die Ergebnisse wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben.

Eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von Mobbing spielt den weiteren Ergebnissen zufolge der Führungsstil von Vorgesetzten. So trete das Phänomen seltener in Abteilungen auf, in denen sich die Führungskräfte gesprächsbereit zeigten und Mitarbeitern bei den für sie relevanten Entscheidungen ein Mitspracherecht hätten. In diesen Abteilungen sei zudem die allgemeine Arbeitszufriedenheit höher.

Als unerwartet hoch erwies sich der Studie zufolge die Rate von Depression unter Mobbing-Betroffenen. So müsse von einem Anstieg der Chance für Depression um mehr als das Doppelte ausgegangen werden, wenn Mobbing vorliege, hieß es. Zwar könne auf der Basis dieses Zusammenhanges noch nicht auf eine Wirkrichtung von Mobbing zu Depression geschlossen werden, und es gebe weiteren Forschungsbedarf, betonten die Autoren. Dennoch sei es ratsam, bei Anzeichen für Mobbing zu klären, ob Betroffene depressiv seien.

Für ihre Studie werteten die Wissenschaftler die Antworten von mehr als 4.300 Beschäftigten zweier Landesbehörden verschiedener Bundesländer aus einer Online-Befragung aus. Die Autoren verglichen für ihre Analyse jene beiden Verfahren, die im deutschsprachigen Raum bei der Erhebung im Zusammenhang mit Mobbing bevorzugt Verwendung finden. In einem der Verfahren werden Teilnehmer gemäß der Methode des sogenannten „Leymann Inventory of Psychic Terrorization“ (LIPT) gefragt, welche unsozialen Verhaltensweisen sie gegenwärtig erleben. Im anderen Verfahren sollen sie angeben, ob sich als Mobbing-Opfer einstufen. Eine Auswertung nach der LIPT-Methode ergab, dass jeder fünfte Teilnehmer der Studie von Mobbing betroffen war. Dagegen bezeichneten sich lediglich vier Prozent als Mobbingopfer.

Beim Vergleich der beiden Erhebungsmethoden erwies sich den Ergebnissen zufolge das LIPT-Verfahren als besser geeignet, um die Ursachen und möglichen Folgen von Mobbing zu erkennen. Die Selbsteinstufung allein schätzen die Autoren als weniger gut geeignet ein, sie könne jedoch einer zusätzliche Überprüfung dienen.

EU-weit sind nach Schätzungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz etwa zwölf Millionen Menschen von Mobbing betroffen. Trotz seines Ausmaßes wird Mobbing in der wissenschaftlichen Literatur bisher noch nicht eindeutig definiert. Probleme ergeben sich auch in der betrieblichen und juristischen Praxis, wenn Mobbing als solches erkannt und dabei beispielsweise die Glaubwürdigkeit Betroffener beurteilt werden muss. Das LIPT-Verfahren und die Selbstdeklaration stellen dafür gültige Erhebungsverfahren dar, allerdings sollte nach Einschätzung der Autoren der Studie dem LIPT als der objektiveren Methode der Vorzug gegeben werden.

Weitere Informationen
Dr. Jens Eisermann und Dr. Dr. Elisabetta de Costanzo, Arbeitsbereich Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Freien Universität Berlin, Telefon: 030 / 838-55759. E-Mail: jens.eisermann@fu-berlin.de

Die Studie im Internet
www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2128.html

Stand 31.12.2011

Sonntag, 20. November 2011
Mobbingberatung aus Praktikersicht

- Eine Besprechung des Buches von Kolodej, Christa: Mobbingberatung. Fallbeispiele und Lösungen für BeraterInnen und Betroffene. Facultas Verlags- und Buchandels AG, Wien 2008.
Ob nun als Führungskraft oder Angestellte in einem Unternehmen tätig, Opfer von Mobbingattacken am Arbeitsplatz kann jeder werden. Dieses schildert Christa Kolodej in ihrem Buch „Mobbingberatung“ sehr augenscheinlich. Als Psychologin und Soziologin mit praktischen Erfahrungen als Lehrkraft am Psychologischen Institut der Karl-Franzens-Universität Graz sowie Leiterin der Mobbingberatungsstelle und des Lehrgangs für Konflikt- und Mobbingberatung in Wien kann die Autorin nicht nur auf viel Fachwissen zurück greifen, sondern aus ihrer Erfahrung aus Gesprächen mit Betroffenen berichten.

Ihr Buch „Mobbingberatung“ beginnt Christa Kolodej mit einer ausführlichen Beschreibung und Analyse von Mobbing, dem Entstehen von Mobbing und der Abgrenzung zu Konflikten und Konfliktsituationen. Es soll dem Betroffen wie auch Beratern helfen, Ursachen und Entwicklung von Mobbing nachzuvollziehen. Hilfreich sind dabei die vielen Grafiken, welche die Autorin präsentiert.

Um den komplexen Themenbereich zu verstehen, sollte man sich als Leser oder Leserin jedoch viel Zeit nehmen, da die Ausführungen mitunter einen wissenschaftlichen Charakter aufweisen. Das erfordert Aufmerksamkeit, zumal, wenn Betroffene oder aber auch Berater und Beraterinnen das Gelesene auf eigene aktuelle oder vergangene Vorgänge projizieren. Deutlich werden die verschiedenen Ausprägungen von Mobbing dann in 17 geschilderten Beispielen.

Bei mehreren der geschilderten Fälle handelt es sich um die wohl als klassisch anzusehenden Vorgänge, bei den Angestellten und Führungskräften entweder sinnlose Aufgaben übertragen oder Kompetenzen entzogen werden, die über Jahre ein gutes Verhältnis zu ihren Vorgesetzten hatten und dann mehr und mehr ins Abseits geschoben werden, oder über die im Betrieb Unwahrheiten verbreitet werden. Dass Christa Kolodej zu jedem Fall auch die Vorgeschichte beleuchtet, soll zeigen, wo der Ursprung von entstehendem Mobbing liegt. Wenig überraschend scheint dabei, dass Mobbing in Unternehmen offenbar nicht selten als Mittel eingesetzt wird, um Mitarbeiter loszuwerden.

Christa Kolodej aber beschreibt auch Fälle, in denen die Betroffenen ihr Leiden am Arbeitsplatz und Krankheiten auf Vorfälle am Arbeitsplatz zurückführen, die aber nicht eindeutig dem Mobbing zugeordnet werden können. Damit macht sie deutlich, wie schwer mitunter die Grenze zu ziehen ist zwischen Mobbing und Konflikt.

Interessant vor allem für Mobbingberater und –beraterinnen dürften die Schlusskapitel sein. Hier analysiert und ordnet Christa Kolodej die zuvor geschilderten Fälle mit Blick auf Mobbinghandlungen und deren Auswirkungen ein. Zudem erklärt sie, mit welchen Übungen auf Aufgaben sie den Betroffenen geholfen hat, Probleme zu erkennen und Lösungen zu finden.

Dr. jur. Frank Sievert
Rechtsanwalt


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Damit Sie in meinem Büro in Hamburg keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer: 040 414 290 95

Mittwoch, 9. November 2011
„Geschäftsführer gesucht“ – Entschädigung gezahlt

Oberlandesgericht Karlsruhe stärkt Rechte von Diskriminierungsopfern und fordert geschlechtsneutrale Formulierungen bei Stellenausschreibung

Die Wortwahl ist eindeutig. Gesucht wird ein Geschäftsführer. So stand es in einer in Auftrag gegebenen Stellenausschreibung eines mittelständischen Unternehmens. Wer also sollte daraus schließen, dass sich nebst Männer auch Frauen um diese Position bewerben konnten. Eine als Rechtsanwältin zugelassene Personalleiterin einer Versicherung bewarb sich dennoch, erhielt eine Absage und klagte anschließend vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe auf Entschädigung. In seinem Urteil vom 13.09.2011, Aktenzeichen 17 U 99/10, gab das Gericht der Klägerin recht, dass auch bei in Auftrag gegebenen, diskriminierenden Stellenanzeigen, ein Schadensersatzanspruch nach dem AGG besteht und setzten eine Entschädigung in Höhe von € 13.257,36 fest. Das Urteil aber ist nicht nur ein persönlicher Erfolg für die Klägerin, es ist auch wegweisend hinsichtlich der Verbesserung des Schutzes der BewerberInnen vor geschlechtsbezogenen Benachteilungen
.

Dem hier nun besprochenen Urteil liegt denn auch ein in der Praxis bedeutendes Problem zu Grunde, die Diskriminierung durch Stellenanzeigen wegen fehlender geschlechtlicher Neutralität und die damit einhergehende Diskriminierung nach dem AGG. Ausgelöst wurden die Streitigkeiten vielfach durch die Verwendung von „Funktionsbezeichnungen“, die grammatikalisch eindeutig männlich waren, im bisherigen Sprachverständnis jedoch geschlechtsneutral verstanden wurden. Das Oberlandesgericht hatte somit die möglichen Abweichungen zwischen den in §§ 11, 7, 1, 2 Abs. 2 Satz 1 AGG normierten Anforderungen an Stellenausschreibungen und dem „allgemeinen Sprachverständnis“ zu ermitteln.

Zum Sachverhalt: Eine als Rechtsanwältin zugelassene Personalleiterin einer Versicherung bewarb sich auf eine Stellenanzeige hin als Geschäftsführerin eines mittelständischen Unternehmens, obwohl in der Stellenanzeige lediglich ein „Geschäftsführer“ gesucht wurde. Die Stellenanzeige des beklagten Unternehmens wurde von einer eigens beauftragten Anwaltskanzlei entworfen und zweimal in der örtlichen Presse geschaltet. Dass neben männlichen auch weibliche Bewerber gesucht werden sollten, war weder aus dem konkreten Anzeigentext noch aus einem Zusatzkürzel (m/w) ersichtlich. Nachdem die Bewerbung der Klägerin nicht zum Tragen gekommen war, meldete die Klägerin umgehend einen Entschädigungsanspruch in Höhe von knapp € 25.000,00 und forderte die für die Schaltung der Anzeige verantwortliche Rechtsanwaltskanzlei auf, ihr deren Auftraggeber zu nennen. Erst nach Auskunftsklage nebst antragsgemäßer Verurteilung durch das Landgericht Karlsruhe und nachfolgender Zwangsvollstreckung gab die Anwaltskanzlei den Namen des Unternehmens preis, welches ihr den Auftrag für das Stellenangebot erteilt hatte. Die anschließend gegenüber der Beklagten eingereichte Entschädigungsklage wegen rechtswidriger Diskriminierung gemäß §§ 15 Abs. 2, 11, 7, 1, 2 Abs. 1 S. 1, 22 AGG wurde vom Landgericht Karlsruhe abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hin sprach das OLG Karlsruhe der Klägerin insgesamt eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes von € 13.257,36 zu und begründete seine Entscheidung damit, dass die Stellenausschreibung gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 7 AGG) verstoße. Die nicht geschlechtsneutrale Stellenausschreibung führe gemäß § 22 AGG dazu, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermutet werde und deshalb das ausschreibende Unternehmen nachweisen müsse, dass die Klägerin nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden sei, dass also das Geschlecht der Klägerin bei der Auswahl überhaupt keine Rolle gespielt habe. Die Beklagte habe die maßgeblichen Erwägungen für ihre Auswahl nicht dargelegt. Die Tatsache, dass eine andere Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei, vermöge die Vermutung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren nicht zu widerlegen. Auch der Einwand der Beklagten, die Klägerin sei nicht wegen ihres Geschlechts, sondern wegen der mangelnden Akquisitionserfahrung nicht eingeladen worden, könne die Vermutung nicht widerlegen. Damit sei nicht belegt, dass das Geschlecht neben der möglicherweise fehlenden Akquisitionserfahrung der Klägerin bei der Entscheidung keine Rolle gespielt habe.


Das vorgenannte Urteil ist bemerkenswert. Einerseits weil es den potentiell nach AGG geschädigten Bewerbern einen Auskunftsanspruch einräumt, der vom Gericht höher bewertet wurde als das Mandatsgeheimnis der die Stellenanzeige entwerfenden Rechtsanwaltskanzlei, andererseits weil es eine abschließende Sprachregelung für Stellenanzeigen getroffen hat. Schließlich hat das erkennende Gericht in einem unscheinbaren Halbsatz das bisher gängigste Argument gegen einen Entschädigungsanspruch, die „vermeintlich fehlende Qualifikation“ im Verhältnis zur geschlechtlichen Diskriminierung vollkommen neu gewichtet.

a.Auskunftsersuchen

Mittels des ausgeurteilten Auskunftsbegehrens ist es Anwaltskanzleien (wie auch Werbeagenturen etc.) eine der letzten Möglichkeiten genommen worden, Stellenausschreibungen in einem männlichen Duktus zu verfassen und dennoch die anfallenden Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Das erkennende Landgericht Karlsruhe hatte im Vorprozess zugunsten von Diskriminierungsopfern einen Auskunftsanspruch gegen die Anwaltskanzlei bejaht, obwohl dieser unmittelbar zur Verurteilung des Mandanten, hier der Beklagten, führen würde. Der Mandantenschutz wurde geringer gewichtet als der Anspruch nach dem AGG.

b.Sprache

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in der besprochenen Entscheidung erstmals klar und deutlich die bisher vorherrschende überkommene sprachliche Übung, wonach bei betrieblichen und behördlichen Funktionsbeschreibungen in grammatikalisch rein männlicher Form zugleich auch immer die weibliche Form mit gemeint war, über Bord geworfen. Die heute noch weit verbreitete Ansicht, dass, um nur einige Beispiele zu nennen, Richter, Polizist und Geschäftsführer als Amts- und Funktionsbeschreibungen zwar grammatikalisch männlich seien, indes als Funktionsbeschreibung sowohl männliche als auch weibliche Funktionsträger kennzeichnen, ist damit zumindest im juristischen Sprachgebrauch nicht mehr haltbar. Daraus folgt unmittelbar, dass künftig jede Stellenbeschreibung in männlicher und weiblicher Form oder zumindest mit dem eindeutigen Zusatz (m/w) versehen sein muss, da rein männliche Begriffe nicht mehr als geschlechtsneutrale Oberbegriffe verstanden werden können. Das Oberlandesgericht Karlsruhe begründete dies für den Begriff des Geschäftsführers unmittelbar aus dem Gesetzestext, indem es ausführte, dass das AGG in seinem § 6 Abs. 3 ausdrücklich von „Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen“ spreche. Überdies würden männliche Begriffe selbst wenn sie im allgemeinen Sprachgebrauch oder auch noch in der Gesetzessprache wie ein Oberbegriff verwendet werden hierdurch im Rahmen einer Stellenanzeige nicht zu geschlechtsneutralen Oberbegriffen.


c.Qualifikation

Schließlich steckt in diesem Teil der Urteilsbegründung eine wesentliche Verbesserung der Opferrechte. Neben den allgemeinen Regelungen über die Beweislast wandte sich das erkennende Gericht im besprochenen Urteil unmittelbar gegen den „Qualifikationstrick“ und die damit verbundene Beweislastverschiebung. Das Gericht verzichtete auf den in der Praxis schwer zu erbringenden Beweis für die fachliche Geeignetheit der Klägerin, indem es das Indiz der geschlechtlichen Diskriminierung immer dann als gegeben ansah, wenn das Unternehmen nicht nachgewiesen hatte, dass die ablehnende Entscheidung nicht auch auf geschlechtlichen Überlegungen basierten. Das bedeutet, dass außer in den Fällen offensichtlicher Ungeeignetheit der Einwand der „vermeintlich fehlenden Qualifikation“ zukünftig nahezu unbeachtlich sein wird.

d.Zurechnung

Die Verletzung der Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung durch die von der Beklagten beauftragte Kanzlei wurde der Beklagten auch vom OLG zutreffend zugerechnet. Dies mit der ebenfalls zutreffenden Begründung, dass dem Arbeitgeber nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im Fall der Fremdausschreibung die Sorgfaltspflicht trifft, die Ordnungsgemässheit der Ausschreibung selbst zu überwachen


Fazit

Eine wegweisende gerichtliche Entscheidung. Zukünftig wird es für die Opfer diskriminierender Stellenausschreibungen wesentlich einfacher, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Selbst die letzten Lücken im komplexen System der Stellenausschreibungen, die anonymen Stellenanzeigen, bieten den Unternehmen keinen Schutz vor berechtigten Entschädigungsansprüchen mehr. Zugleich ist auch den Versuchen der Unternehmen, die Indizwirkung der Diskriminierung durch immer neue vermeintliche „Stellenprofile“ auszuhebeln, eine deutliche Absage erteilt worden, da es für den Anspruch nach dem AGG genügt, wenn eine geschlechtliche Diskriminierung neben möglichen anderen, - unter Umständen auch sachlichen -, Gründen maßgeblich für die Absage war. Wer zukünftig bei Bewerbungen übergangen wurde, sollte genau prüfen, ob nicht bereits unmittelbar aus einer formal inkorrekten Stellenausschreibung ein Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hergeleitet werden kann.

Dr. jur. Frank Sievert, Rechtsanwalt

http://www.mobbing-anwalt-hamburg.de

Freitag, 28. Oktober 2011
Praktische Hinweise zum Thema Mobbing

Von Rechtsanwalt Friedemann Koch, Berlin (Fachanwalt für Arbeitsrecht):

Ich berichte von vielseitigen Erfahrungen in Gerichtsverfahren welche auf Grundlage von Mobbingaktivitäten Ansprüche des betroffenen Arbeitnehmers zum Gegenstand haben, insbesondere Schmerzensgeldansprüche.

1.Der Richter prüft anhand der dargestellten Mobbingvorfälle, ob das Verhalten des Arbeitgebers oder Vorgesetzten noch zumutbar ist oder der Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte mit den Instrumentarien des Arbeitsrechts und der dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Weisungsbefugnis, normiert in § 106 GewO, die Grenzen seines Handelns überschreitet, um damit ein übergeordnetes rechtswidriges Ziel zu verfolgen.

2.Hierzu ist es erforderlich, dass seitens des klagenden Mitarbeiters/in grenzüberschreitende Handlungen bzw. Weisungen der Vorgesetzen umfassend dargestellt werden unter Beleuchtung der konkreten Umstände und Hintergründe, um dem Gericht zu ermöglichen, die Rechtswidrigkeit des Handelns beurteilen zu können. Hierbei genügt es nicht, aus dem Zusammenhang gerissene beleidigende Äußerungen aufzuzählen, da das Gericht die Möglichkeit haben muss, den Gesamtzusammenhang einzuschätzen, vor dem eine verbale Äußerung oder der Handlung vorgenommen wurde.

3.Dabei ist im Einzelnen darzulegen, welcher Mitarbeiter wann gegenüber dem klagenden Mitarbeiter welche Äußerungen oder welche Handlungen vorgenommen hat und welche Personen daran beteiligt waren, die ggf. auch als Zeugen in Betracht kommen.

4.Bei mobbenden Arbeitskollegen, die keine Vorgesetzten bzw. Vertreter des Arbeitgebers sind, ist wichtig mitzuteilen, wann der vorgesetzte Arbeitgeber Kenntnis von diesen Vorfällen erlangt hat. Sofern der Vorgesetzte oder Arbeitgeber die Mobbinghandlungen nicht selbst ausübt, ist Voraussetzung für eine Anspruchsverfolgung die Kenntnis des Vorgesetzten oder Arbeitgebers.

Nach meiner Erfahrung scheitern Ansprüche vielseitig daran, dass Mitarbeiter/in neu über lange Zeit Arbeitsplatzkonflikte bzw. Mobbingsituationen hinnehmen, ohne diese dem zuständigen Vorgesetzten mitzuteilen und dort das Gespräch zu suchen.

5.Bei der Verfolgung von Schmerzensgeldansprüchen die auf eine Persönlichkeitsrechts- bzw. Gesundheitsverletzung des Mitarbeiters gestützt werden ist der kausale Zusammenhang zwischen der Mobbingsituation und den daraus resultierenden Gesundheitsverletzungen darzustellen.

Es ist dabei zu beachten, dass keine mobbingtypischen Symptome vorliegen sollten, bevor die Mobbinghandlungen beginnen. Hierbei sind die einzelnen Befunde (Belastungsreaktionen, depressive Episoden, psychosomatische und somatoforme Störungen) in kausale zeitliche Beziehung zu den Mobbingaktivitäten zu setzen.

Kritisch wird es, sofern Belastungssituationen, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses erlebt werden, von der Arbeitgeberseite als Ursache für die Gesundheitsstörung angeführt werden können.

6.Neben Schmerzensgeldansprüchen können die betroffenen Mitarbeiter/innen einen Unterlassungs- oder Umsetzungsanspruch gegen den Arbeitgeber richten.

In begründeten Mobbingsituationen, die jedoch zuvor fachanwaltlich geprüft werden sollten, besteht die Möglichkeit der Leistungsverweigerung in dem Sinne, dass die Arbeitskraft nur noch angeboten wird, sofern sich an der Arbeitsplatzsituation zu Gunsten des betroffenen Mitarbeiters eine ihn entlastende Veränderung wie zum Beispiel eine Versetzung des mobbenden Vorgesetzten, veranlasst wird.

Es besteht auch die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den betroffenen Mitarbeiter unter Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Umfang des für die folgenden Monate entfallenden Lohnes, wobei dargelegt werden muss, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber wegen der ihm zurechenbaren Mobbingaktivitäten verschuldet ist.

7.Am wichtigsten ist die Aufzeichnung der Mobbingaktivitäten in Form eines Mobbingtagebuches unter Auflistung der einzelnen Vorfälle und beteiligten Personen nach Zeit, Ort und Inhalt, um den Rechtsanwalt auch in die Lage zu versetzen, die Erfolgsaussichten einer Klage hinreichend prüfen zu können.“

Friedemann Koch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marburger Str. 16, 10789 Berlin
Telefon: 030 / 212 48 99 0
http://www.friedemann-koch.de/

Samstag, 15. Oktober 2011
Neue Initiative - Petition an das EU-Parlament in Brüssel

Wir haben eine Petition am 06.10.2011 an den Petitionsausschuss des Europaparlaments eingereicht:

"Titel Ihrer Petition: Mobbing am Arbeitsplatz

Der EU-Petitonsausschuss und das EU-Parlament möge für alle EU-Länder verpflichtend ein Anti-Mobbing-Strafgesetz einführen.

Ähnlich wie bereits in folgenden EU-Ländern:
Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in Frankreich, Serbien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz.

Begründung:

Mobbing reicht von Anschreien, Telefonterror, Drohungen und Redeverbot bis zu sexueller Belästigung und körperlicher Gewalt. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund werden jeden Tag, z.B. in Deutschland mehr als 1,6 Millionen Arbeitnehmer gemobbt. Fast die Hälfte (43,9 Prozent) aller Mobbing-Opfer erkranken infolge des Mobbings.

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es kein „Anti-Mobbing-Gesetz“ und keine spezialgesetzlichen Regelungen gegen Mobbing. Vor Gericht muss in Deutschland weiterhin auf die allgemeinen Schutzgesetze und die allgemein gültigen Rechtsnormen zurückgegriffen werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), bietet Mobbingopfern kein Schutz vor Mobbing.

Regelmässig scheitern Klagen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit ihren Klagen an den Deutschen Arbeitsgerichten wegen fehlenden gesetzlichen Regelungen.

Mobbing hat für die Betroffenen ähnliche Auswirkungen, wie Stalking, gegen Stalking gibt es ein Gesetz, daher mögen Sie, der EU-Petitionsausschuss und das EU-Parlament sich auch für ein Anti-Mobbing-Strafgesetz in allen EU-Ländern einsetzen."

MfG

Klaus-Dieter May
Pro Fairness gegen Mobbing
www.mobbing-web.de

Donnerstag, 13. Oktober 2011
Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz in Europa auf dem Vormarsch

News release - 31.01.2011

Dass Gewalt, Mobbing und Belästigungen an vielen Arbeitsplätzen in Europa zunehmend üblich sind, geht aus einem neuen Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hervor. Die Reaktion von Unternehmen und nationalen Regierungen darauf wird aber vielfach als unangemessen empfunden.

Abhängig von Land, Wirtschaftszweig und Untersuchungsmethode leiden zwischen 5 und 20 % der europäischen Arbeitnehmer unter Gewalt durch Dritte. Der Bericht „Workplace Violence and Harassment: a European Picture“ (Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz: die Situation in Europa) stellt internationale Statistiken bereit, die von der zur EU-OSHA gehörigen Europäischen Beobachtungsstellen für arbeitsbedingte Risiken erhoben wurden. Wie ihre kürzlich durchgeführte europaübergreifende Arbeitsplatzumfrage ESENER zeigt, sind 40 % der europäischen Führungskräfte mit Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz konfrontiert, doch haben von ihnen nur etwa 25 % - und in vielen EU-Ländern gerade einmal 10 % - Verfahren eingeführt, um diesem Problem zu begegnen. Noch dringlicher ist dieses Problem im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen, wo es von mehr als 50 % der Führungskräfte als Problem für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz eingestuft wird.

„Auch wenn nicht alle Fälle registriert werden, bedrohen Gewalt und Belästigungen die Sicherheit und das Wohlergehen der Arbeitnehmer in Europa ganz erheblich“, erläutert Jukka Takala, Direktor der Agentur. „Gewalt, verbale Aggressionen oder Bedrohungen von Arbeitnehmern durch Kunden oder Patienten sind kritische Probleme des Bereiches Sicherheit und Gesundheitsschutz. Und die psychologischen Folgen sind manchmal noch gefährlicher als körperliche Verletzungen. So können Belästigungen am Arbeitsplatz zu Stress, langfristiger Arbeitsunfähigkeit und gar zu Selbstmord führen. Wirtschaftliche Folgen sind verminderte Produktivität, erhöhte krankheitsbedingte Fehlzeiten, stärkere Mitarbeiterfluktuation und behinderungsbedingte Frühberentung, oft schon in jüngerem Alter.“

Der Bericht zeigt außerdem, dass Gewalt am Arbeitsplatz in vielen europäischen Ländern noch nicht genug Beachtung findet, und dass sich nur sehr wenige spezifische Initiativen mit dieser Problematik befassen. Auf nationaler Ebene und bei einzelnen Unternehmen besteht somit Sensibilisierungsbedarf, und es müssen Strategien und Verfahren eingeführt werden, um Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz einzudämmen und zu verhindern.

Die EU-OSHA hat politische Entscheidungsträger, Forscher sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in einem zweitägigen Seminar zusammengebracht, um die Herausforderungen zu diskutieren, die mit einer wirksamen Eindämmung der Gewalt am Arbeitsplatz verbunden sind, und um konkrete neue Vorgehensweisen zum Schutz von Gesundheit und Wohlergehen der Arbeitnehmer aufzuzeigen, die auf die spezifischen Erfordernisse von Ländern und Unternehmen zugeschnitten sind.
Quelle: http://tinyurl.com/5ramenz



Mittwoch, 12. Oktober 2011
ePetition: Arbeitsschutz - Studie "Mobbing am Arbeitsplatz"‏

ePetition: Arbeitsschutz - Studie "Mobbing am Arbeitsplatz"

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine neue Studie betreffend "Mobbing am Arbeitsplatz" in Auftrag gegeben wird."

Für mehr Rechtssicherheit und verlässliche Fakten

Da die Bundesregierung, der Bundestag, alle 16 Deutschen Landesregierung sowie alle im Bundestag und in den Landesparlamenten vertretenden Parteien ein Anti-Mobbing-Strafgesetz ablehnen, weil sie der Auffassung sind , dass auf Grundlage der bisherigen Rechtslage bereits die Möglichkeit besteht, Mobbing strafrechtlich zu verfolgen.

„So sind im Strafgesetzbuch (StGB) die Tatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede ( §168 StGB), der Verleumdung ( § 187 StGB) und der Körperverletzung (§ 223 StGB) für Verhaltensweisen, die unter den Begriff Mobbing fallen, bereits unter Strafe gestellt. „

Der Bundespetitionsausschuss sowie auch die Petitionsausschüsse der 16 Bundesländer sehen daher auch keinen Handlungsbedarf.
Immer wieder verweist man auf die Daten, Fakten und Zahlen vom „Mobbingreport 2002. Diese 2001 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie, hat keinerlei Bezug mehr zur gegenwärtigen Lage.

Eine erneute Studie könnte ja daher auch aufzeigen, das alle bisherigen Präventionsmassnahmen NICHT ausreichen....
Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in Frankreich, Serbien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz.

Interessierte bitte ich, diese Petition zu unterstützen und mitzuzeichnen: http://tinyurl.com/5topgos (oder oben den Titel anklicken)

Bitte informieren Sie auch Ihre Netzwerkpartner und Kontakte. DANKE!

MfG
Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de
Bürgerinitiative seit 1999
"Pro Fairness gegen Mobbing"

Freitag, 30. September 2011
Bullying in Germany

Bullying and harassment
Bullying is a serious problem in our society.


Bullying is not a phenomenon of individual operational cases. According to the report bullying the Federal Institute for Occupational Safety and Health (BAuA) in this country about 1.5 million workers are bullied every day at their workplace. One in nine workers in the course of his professional life at least once a victim of a permanent handicap, harassment and exclusion. The harassment report was prepared as part of a research project of the BAuA. The study provided the first empirically sound, representative data on the situation in the Federal Republic. The survey sample was from the Research Institute for Social Research Centre Dortmund and the Infratest Burke led by Social Research.

2.7 percent of respondents said they currently, i.e. specifically in the time of the survey to be affected by bullying. This puts Germany in the midfield in Europe. 5.5 percent of the respondents said during the course of a year at least once to have been affected. 11.3 percent of respondents agree, during their working lives had been "bullied" ever be.
An analysis of the data in relation to different characteristics such as gender, age, or operation-related factors, we concluded that basically anyone can become a victim of bullying. Here the risk is not the same for everyone. There are groups of employees that carry a higher risk of being bullied are too. Women than men have a higher risk of bullying at seventy-five percent. Most affected is the age group of under 25 year olds at 3.7 percent, followed by the 55-year-olds and older employees with 2.9 percent.
Bullying has for the victims often far-reaching consequences that can affect the health, professional or personal situation. For 98.7 percent of those practicing bullying on the way people work has a negative influence, which was reflected in demotivation, mistrust, nervousness, confusion and social withdrawal. Absences due to illness, job change during operation, termination and disability can be the result.

The study showed that defects will turn out in the working and operating as a bullying organization promoting factors and that the behavior of managers plays a significant role as a cause as important as prevention approach.

Offensive use

The researchers believe an offensive use of the phenomenon of "workplace bullying" both operationally and socially, has long displayed.

The operating environment should be designed so that mobbingbegünstigende factors are minimized. These include creating a clear work-organizational structures, defining roles and responsibilities, proactive information and the forms of participatory planning and decision making.
Deficiencies in leadership behavior of managers can be reduced through training on leadership, communication and cooperation, and conflict management.

The workplace actors must be aware of the issue and trained to deal with bullying.

In more than 50 percent of cases went from bullying executives and is taking place under their participation. The average offender is loud bullying report a member of permanent staff with responsibility for personnel, male and 35-54 years old. He receives with increasing duration of the bullying process was often aid of colleagues who also enforce the victims. Once set in motion a process of bullying ends in more than half the cases only by termination or dissolution of the employment contract.

Source: http://www.bmas.de

Translated by google

Mittwoch, 28. September 2011
A UNIVERSAL LOGO FOR HUMAN RIGHTS

Ein Logo für Menschenrechte - das neue Menschenrechtslogo:
Außenminister Westerwelle, der die Schirmherrschaft über den Wettbewerb hatte, nannte die Preisverleihung an den jungen Gewinner aus Serbien einen "emotionalen Moment". Die Idee sei es gewesen, ein Logo zu suchen, das in allen Ländern von Menschen verschiedener Kulturkreise und Sprachen verstanden werde. Nun sei ein Logo "von den Menschen für die Menschen" gefunden worden.

Menschenrechte haben ab sofort ein Symbol. Am 23.09.2011 enthüllte die Initiative „Ein Logo für Menschenrechte“ am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York den Sieger eines internationalen Online-Wettbewerbs. Die Initiative hatte seit Mai weltweit dazu aufgerufen.

Die Initiative geht von einer breiten Akzeptanz des neuen Logos aus, da es von den Menschen für die Menschen entwickelt und auch von ihnen gewählt wurde. Es soll dem friedlichen Einsatz für die Menschenrechte weltweit ein Gesicht geben.

Das neue Menschenrechtslogo steht ab sofort jedem kostenlos als „open source“-Produkt unter www.humanrightslogo.net zur Verfügung.

Viele Menschen haben es offensichtlich als Lücke empfunden, dass es kein universelles Symbol für die Menschenrechte gab.
Diese Lücke wird nun endlich geschlossen", so Außenminister Guido Westerwelle. Außerdem seien so Menschen aus aller Welt miteinander ins Gespräch gekommen und konnten sich über Menschenrechte und Design austauschen.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Grußwort von Außenminister Guido Westerwelle zum 5. Anti-Mobbing-Tag in Bremen 2008:

„Am liebsten wäre es mir, ich müsste dieses Grußwort nicht schreiben. Nicht, weil ich den Kampf gegen Mobbing für unwichtig halte, auch nicht, weil ich Ihre Initiative nicht unterstützen möchte, sondern weil Mobbing nie zu einem so drängenden Problem hätte werden dürfen. Doch es ist da. Deshalb danke ich Ihnen für Ihr Engagement und freue mich, Sie in Ihrer Arbeit unterstützen zu können.

Leider können Menschen fast überall von Mobbing betroffen sein. Schon in der Schule findet soziale Ausgrenzung statt: zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Lehrern und gegenüber oder zwischen Eltern. Jeder kann betroffen sein, als Opfer und auch als Täter. Vielleicht auch unbewusst.

Zu häufig wird Mobbing tot geschwiegen. Probleme können aber nur gelöst werden, wenn sie angesprochen und angegangen werden. Eine Ausgrenzung von vermeintlich Schwachen darf es nicht geben. Auch eine Gesellschaft, die auf Leistung und Leistungsbereitschaft angewiesen ist, darf niemand alleine lassen. Hier ist die Bürgergesellschaft gefragt. Maßnahmen von oben herab in Form von Gesetzen und Vorschriften helfen nicht weiter. Mobbing geht von Menschen aus. Bei ihnen müssen wir für Fairness werben.

Nur so wird Problembewusstsein geschaffen. Jeder ist aufgerufen, in der Öffentlichkeit gegen Mobbing einzutreten. Das verlangt Zivilcourage. Eine Bürgergesellschaft, wie sie die FDP anstrebt, ist auf den mutigen Einsatz mündiger Bürger angewiesen. Nur so kann Solidarität und Zusammenhalt entstehen. Ihr Aktionstag gibt vielen Menschen Mut, sich gegen Mobbing zu wehren, sich für andere einzusetzen und die Probleme offen anzusprechen.“

In diesem Sinne wird auch in diesem Jahr der 8. Anti-Mobbing-Tag 2011 in Bremen stattfinden. Jeder ist aufgerufen den Anti-Mobbing-Tag 2011in Bremen zu unterstützen und öffentlich gegen Mobbing einzutreten.

Die Bürgerinitiative "www.mobbing-web.de" verleiht jährlich seit 2007, gemeinsam mit der Bremer" Bürgerinitiative BAKI-Meine Schule" den Anti-Mobbing-Award. Jeweils zum 2. Dezember jeden Jahres, anlässlich des Anti-Mobbing-Tages in Bremen. Die Auszeichnung ist nicht dotiert und ehrt die Verdienste von Bürger, die an unterschiedlichen Positionen in Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur engagiert und glaubwürdig für eine faire Arbeitswelt "Pro Fairness gegen Mobbing" eintreten.

Gesicht zeigen für unverzichtbare Werte!

Klaus-Dieter May
http://www.mobbing-web.de
Bürgerinitiative seit 1999

Samstag, 24. September 2011
Lady Gaga kämpft gegen Mobbing – wir auch …

Lady Gaga kämpft gegen Mobbing und für ein Anti-Mobbing-Gesetz: Mr Präsident, wir müssen reden …

Vor wenigen Tagen nahm sich ein schwuler Teenager in New York das Leben. Immer wieder war er wegen seiner sexuellen Neigungen angefeindet worden. In seinen letzten Zeilen zitierte er sein Idol, die Sängerin Lady Gaga. Diese ruft nun für ein stärkeres Vorgehen gegen Mobbing auf und wendet sich direkt an US-Präsident Barack Obama. Quelle: http://www.stern.de/lifestyle/lady-gagas-kampf-gegen-mobbing-mr-praesident-wir-muessen-reden–1731248.html „

Nun, auch von den deutschen Promis würden wir es uns wünschen, daß sie endlich aufstehen und unsere Bundeskanzlerin Merkel auffordern, Mobbing massiv zu ächten!

Obwohl Mobbing und Cyber-Mobbing zunimmt, halten die Bunderegierung, Länderregierungen und der Petitionsausschuss die bestehenden Gesetze, um sich gegen Mobbing zu wehren, für ausreichend.
Und dies obwohl Mobbing stetig zunimmt, wie bereits der veraltete Mobbingbericht 2002, von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, aufzeigt.

Initiativen, die sich für ein Anti-Mobbing-Strafgesetz, ähnlich wie es auch bei Stalking möglich war, erfahren beinahe keinerlei Unterstützung, auch nicht z.B. von Vereinen, DGB, Kirchen etc., die ja Mobbingopfern ihre Hilfe anbieten. Nur wenige Politiker halten ein Gesetz für notwendig wie z.B. Vizekanzler Rößler von der FDP; ob er sich allerdings tatsächlich innerhalb der Bundesregierung sich dafür einsetzt, ist uns nicht bekannt.

Umso wichtiger wäre es, wenn auch Prominente, in Deutschland sich gegen MOBBING engagieren würden. Ist es fair, wenn der BBE ( Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement ) von der Bundesregierung mit Millionen gefördert wird, um Werbung für die Promis und deren Stiftungen zu machen?

Gleichzeitig werden all die vielen kleinen Bürgerinitiativen ignoriert und abgewiesen, wenn sie Mitglied werden möchten.
In diesem „BBE-Club“ werden nur Persönlichkeiten mit dickem Konto aufgenommen!

Also, wir die „Otto-Normalverbraucher“, werden ausgeschlossen, wir dürfen nur die Handlanger sein, Flyer verteilen, Postkarten der Promis verschicken und das BBE mit unseren Steuern, die wir zahlen, finanzieren!

Es verwundert nicht, wenn aus vielen „Mutbürgern“ immer mehr „Wutbürger“ werden.

„Claus Leggewie, Leiter des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen, rief dazu auf, aus „Wutbürgern Mutbürger“ zu machen. Die Menschen müssten sich von ihrer Zuschauerrolle verabschieden und ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen. Verhinderungsbewegungen sollten zu Beteiligungsbewegungen werden, mit denen Projekte vorangebracht werden können.“

Es ist an der Zeit, dass auch die Bürgerinitiativen aktive Unterstützung erhalten und anerkannt werden – und nicht, wie z.B. beim Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, ausgeschlossen werden.

Die Bürgerinitiative www.mobbing-web.de „Pro Fairness gegen Mobbing“ hat den BBE und deren Promi-Unterstützer allesamt angeschrieben mit der Bitte, sich gegen Mobbing auszusprechen; man schweigt bis heute; ziemlich alle unsere Schreiben blieben unbeantwortet, von einigen Prominenten (Jeanette Biedermann, Cherna Jobatey, Sandra Maischberger, Michael Stich, Jutta Speidel, PROF; Thomas Olk (BBE) u.a.) haben wir nur Absagen, – keine Zeit, kein Kommentar, usw. bekommen.

Aber wir geben nicht auf und hoffen weiter, dass es auch mal in Deutschland Prominente wie Lady Gaga geben wird, die aufstehen gegen Mobbing, damit es nicht noch mehr Tote gibt.

Anzumerken bleibt:

Anti-Mobbing-Strafgesetze gibt bereits in Frankreich, Serbien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz.

Klaus-Dieter May
www.mobbing-web.de
Pro Fairness gegen Mobbing – Bürgerinitiative seit 1999
NOMINIERT FÜR DEN ENGAGEMENTPREIS 2011

Freitag, 23. September 2011
Eingangsstatement der Präsidentin des Bundesrats Hannelore Kraft anlässlich der Eröffnung des Ersten Bonner Zukunftsforums Föderalismus

zum Thema "Vitalisierung der Demokratie durch Bürger-Engagement" am 14. September 2011 in Bonn

Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede
Der Bundesrat ist eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und wird in seiner Bedeutung doch oft unterschätzt. Er sorgt nur selten für aufgeregte Schlagzeilen. Er wird von den Medien vergleichsweise wenig belagert. Das muss durchaus kein Nachteil sein. Das gibt ihm spezifische Möglichkeiten, vor allem die überaus kostbar gewordene Möglichkeit, sich mit Themen in größerer Ruhe zu beschäftigen.

Vielleicht können wir diesen besonderen Stil, der die Arbeit des Bundesrates prägt, auf ein neues Format übertragen und die Chancen nutzen, die mit diesem Stil verbunden sind.

Das ist jedenfalls heute Nachmittag unsere Hoffnung.
Wir wollten ein Veranstaltungsformat entwickeln, bei dem nicht Tagesaktualität im Vordergrund steht, sondern in dessen Rahmen eine vertiefte Auseinandersetzung mit bedeutsamen Themen föderaler Politik in Deutschland gelingt.

Ich freue mich, dass diese Idee im Direktorium und in der Verwaltung des Bundesrates Interesse und tatkräftige Unterstützung gefunden hat. Und dass der Bundesrat mit der Stadt Bonn, der Deutschen Welle und der Vertretung des Landes NRW beim Bund engagierte und kompetente Partner an seiner Seite hat. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle auch den Medienpartnern von der Deutschen Welle und von Phönix.

Ich hoffe sehr, dass das "Erste Bonner Zukunftsforum Föderalismus", wie es nun heißt, tatsächlich das erste in einer längeren Reihe werden wird.
Ein hochkarätiger Gäste- und Diskutantenkreis sollte es sein und außerdem ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um eine gehaltvolle Diskussion zu ermöglichen – das waren meine Wünsche. Dass die Einladungen hierzu auf so viel Interesse gestoßen sind, ist ein ermutigendes Zeichen dafür, dass wir mit dem neuen Format ein Angebot entwickeln können, das dauerhafte Wertschätzung findet.

Persönlich begrüßen möchte ich stellvertretend für alle Gäste meine drei Diskussionspartner:

Professor Udo di Fabio,
Dr. Heike Kahl
Professor Claus Leggewie.
Ich freue mich sehr auf die Diskussion mit Ihnen!

Anrede.
Fragen und auch Sorgen zum Thema „Demokratie“ gibt es mehr als genug:

In vielen etablierten Demokratien hat sich Politikverdrossenheit breitgemacht, die Beteiligung an Wahlen nimmt in der Tendenz ab, Parteien leiden an Mitgliederschwund, Umfragen spiegeln das Desinteresse vieler Menschen an institutioneller Politik wider – oder sogar eine abgrundtiefe Ablehnung.

Die Entfremdung zwischen der Bürgerschaft und den politisch Handelnden scheint vielfach zu wachsen. Und wie in Stuttgart gehen auch „ganz normale" Bürgerinnen und Bürger auf die Straße und mischen sich in die öffentlichen Angelegenheiten ein.

Die Menschen fragen sich, was sie mit ihrem Stimmzettel eigentlich ausrichten können, ob es nicht die Banken und der internationale Finanzmarkt sind, die den Takt vorgeben.

Der britische Politikwissenschaftler und Soziologe Colin Crouch spricht unter dem Stichwort Postdemokratie davon, dass öffentliche Politik zur Inszenierung verflache, der politische Diskurs weitgehend aus Parteien und Parlamenten ausgewandert sei und zentrale politische Entscheidungen von einer kleinen Handvoll Akteure hinter verschlossenen Türen getroffen würden.

Anrede.
Ein erstaunliches Bild, wenn man sich vor Augen hält, wie viele Möglichkeit der Teilhabe das demokratische System in Deutschland den Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt eröffnet.

Gerade in diesem Jahr gab und gibt es insbesondere auf Landesebene eine Fülle von Wahlen – und nicht nur in Baden-Württemberg hat der Souverän, die Bürgerschaft, für Überraschungen und tiefgreifende Veränderungen der politischen Landkarte gesorgt.

Und neben den Wahlen zu den Parlamenten der verschiedenen Ebenen gibt es die Möglichkeiten, im Zuge direktdemokratischer Verfahren auf Politik Einfluss zu nehmen.

Gerade auf kommunaler Ebene finden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide häufiger statt: Inzwischen wurden etwas über 5.000 solcher Begehren auf den Weg gebracht.

Auf kommunaler Ebene haben sich überdies viele neue Formen der Bürgerbeteiligung entwickelt, die Interesse und Aufmerksamkeit verdienen:
Eines dieser Instrumente, das sich auch in Deutschland inzwischen einer gewissen Beliebtheit erfreut, ist etwa der so genannte Bürgerhaushalt, ein ursprünglich in Südamerika (Porto Alegre, Brasilien, 1989) entwickeltes Verfahren. Bürgerinnen und Bürger können sich mit eigenen Projektvorschlägen über die Verwendung von Haushaltsmitteln an der Meinungsbildung beteiligen. Rund 70 Kommunen in Deutschland praktizieren mittlerweile dieses Verfahren. Unterschiedliche Erfahrungen damit werden sicherlich heute Nachmittag zur Sprache kommen.

Nicht nur auf der Ebene der Kommunen lässt sich so mehr tun für eine aktive, lebendig Demokratie.

Rheinland Pfalz hat beispielsweise das Vorhaben einer Verwaltungs- und Gebietsreform von vornherein eng mit Verfahren der Bürgerbeteiligung verknüpft und diesen Prozess auch wissenschaftlich begleiten lassen. Wir dürfen gespannt sein auf die Einschätzungen dieses Prozesses.

Anrede.
Ich bin sicher, wir können auf allen politischen Ebenen Wege finden, die mehr Menschen von Betroffenen politischer Entscheidungsprozesse zu Beteiligten an solchen Prozessen machen. Da wo die Zivilgesellschaft früh einbezogen wird, entstehen oft andere, bürgernähere und besser akzeptierte Lösungen.

Insofern hat Bürgerbeteiligung auch etwas mit der Leistungsfähigkeit von Politik zu tun.

„Angucken, aber nicht anfassen“ – das kann kein Motto für eine zukunftsfähige Demokratie sein.

Ich will darum klar sagen: Nach über 60 Jahren Demokratie in der Bundesrepublik könnten wir uns ruhig ein wenig mehr Mut zu direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erlauben.

Anrede.
Schließlich sind die meisten Menschen in Deutschland trotz der viel zitierten Politikverdrossenheit interessiert an der Entwicklung ihres Gemeinwesens: Einer aktuellen, von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegebenen Befragung zufolge wünschen sich mehr als 80 Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland mehr unmittelbaren Einfluss, mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten im politischen Prozess.
Gut 60 Prozent sind bereit, sich über den Gang zur Wahlurne hinaus in Form von Bürgerbegehren, Diskussionsforen oder Anhörungen aktiv in politische Entscheidungen einzubringen. Das vielleicht erstaunlichste Ergebnis ist, dass sich auch 89 Prozent der Nichtwähler mehr Bürgerbeteiligung wünschen.

Anrede.
Wenn wir uns das Ziel setzen, die Bürgerinnen und Bürger stärker in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen, von Anfang an, dann müssen wir ihre Beteiligungsrechte vergrößern und mehr Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen. Der frühere schwedische Ministerpräsident Olof Palme hat einmal von einer Politik gesprochen, die „…zugänglich, beeinflussbar für jeden (ist).“
Im Sinne einer solchen „zugänglichen“ und „beeinflussbaren“ Demokratie müssen wir auch die neuen Möglichkeiten des „Web 2.0“ konsequenter nutzen.

Politik soll von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit gekennzeichnet sein. Sie muss der Idee eines Open Government folgen. In NRW, wenn ich das als Ministerpräsidentin einmal einflechten darf, machen wir dazu gerade sehr vielversprechende Versuche. Durch Bürgerdialog oder indem wir via Internet Menschen einladen,
z. B. die Eine-Welt-Strategie mitzuentwickeln.

Meines Erachtens führt kein Weg daran vorbei, Politik und Verwaltung stärker für Kommunikationsformen im Internet zu öffnen. „Mehr Demokratie wagen 2.0“ (zwei Punkt Null) – sozusagen.

Sonst entfernen wir uns zu stark von einem Medium, das die Bürgerinnen und Bürger in ihrem beruflichen und privaten Leben immer intensiver und selbstverständlicher nutzen.

Anrede.
Willy Brandt hat 1969 die Formel geprägt, die uns auch heute noch Orientierung geben kann: „Mehr Demokratie wagen.“ Auf das Jahr 2011 übertragen heißt das meines Erachtens auch: Mehr Bürgerbeteiligung wagen.

Zugleich ist aber auch klar: Es gibt keine Patentrezepte, die zu mehr Bürgerbeteiligung führen.

Eine stärkere Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungen ist ein Prozess, der nicht ohne Anstrengungen und auch nicht ohne Fehl- oder Rückschläge verlaufen kann.
Zu den wohl schwierigsten Aufgaben in diesem Prozess gehört es, darauf zu achten, dass wir nicht nur Partikularinteressen zum Durchbruch verhelfen, unrealistische Erwartungen schüren oder uns gar in Blockadesituationen manövrieren.

Gute Bürgerbeteiligung muss viele Voraussetzungen erfüllen. Deshalb müssen wir besonders darauf achten, dass wir politische Ungleichheit nicht noch steigern, dass sich Beteiligungsangebote und -möglichkeiten nicht nur an diejenigen richten, die ohnehin ihre Anliegen und Interessen zu artikulieren und einzubringen wissen.

Eines der ganz wichtigen Anliegen ist für mich schließlich, dass junge Menschen schon früh mitgestalten können: in Familie, im Kindergarten, in der Schule, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, in der Gemeinde, aber auch auf Landes- oder Bundesebene. Als gute Beispiele für die Mitgestaltungsmöglichkeiten junger Menschen fallen mir die Jugendstadträte oder kommunalen Jugendparlamente und unsere Jugendlandtage ein.

Zugleich müssen wir uns vor Illusionen hüten: Bürgerbeteiligung kann und soll repräsentative Formen der Demokratie nicht ersetzen. Auch künftig werden viele, wenn nicht die meisten politischen Entscheidungen durch gewählte Repräsentanten getroffen werden.

Zu unseren Aufgaben gehört es daher auch, den „demokratischen Normalbetrieb“ in Parteien, Parlamenten und Kabinetten (wieder) attraktiver und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu machen.

Sie sehen: Viele Themen und Herausforderungen, über die wir sprechen sollten.

Ich freue mich auf eine spannende und sicherlich gehaltvolle Diskussion.

Freitag, 23. September 2011
Mehr Demokratie wagen

Verantwortungsgefühl und Engagement sind nötig für die Neubelebung der Demokratie - so ein Fazit des Bonner Zukunftsforums Föderalismus 2011, auf dem Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft zusammen mit Experten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Formen der Bürgerbeteiligung diskutierte.

Bürger wollen mitwirken. Das zeigen Entwicklungen wie Stuttgart 21, zahlreiche Volkentscheide in Ländern und Kommunen oder vielfältige politische Projekte und Foren im Internet. Auf der anderen Seite stehen die wachsende Zahl der Nichtwähler und die zunehmende Entfremdung zwischen Bürgern und Politikern.

Über Schlussfolgerungen aus diesen Entwicklungen und Möglichkeiten des Bürgerengagements diskutierten über 40 Experten auf dem Bonner Zukunftsforum, zu dem der Bundesrat und die Stadt Bonn am 14. September 2011 geladen hatten.

Bundesratspräsidentin Hannelore Kraft führte in das Thema ein und verwies auf das schwindende Vertrauen von Bürgern in die Politik. Eine Ursache dafür sieht sie in der unzureichenden Erläuterung von politischen Entscheidungen und fehlender Transparenz. Außerdem machten es sich einige Akteure oft leicht, in dem sie sich für handlungsunfähig erklärten und anderen Ebenen die Entscheidung zuwiesen.

Trotz der vielfach proklamierten Politikverdrossenheit sei sie aber optimistisch, denn schon jetzt gebe es eine Fülle von Instrumenten für Bürgerbeteiligung. Allein über 5000 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide seien in Deutschland bisher umgesetzt worden. Neue Formen der Partizipation wie der Bürgerhaushalt befänden sich im Aufwind. Auf jeder Ebene gebe es Möglichkeiten, aus "Betroffenen Beteiligte zu machen". "'Angucken, aber nicht anfassen' kann kein Motto für eine zukunftsfähige Demokratie sein", so Kraft.

Vom "Wutbürger" zum "Mutbürger"

Um die praktische Ausgestaltung aktiver Bürgerbeteiligung ging es in den Diskussionsrunden des Forums.

Dabei befürwortete Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die Öffnung der Bundesebene für Volksabstimmungen. Es sei jedoch darauf zu achten, dass das repräsentative System dabei nicht zu Schaden komme.

Claus Leggewie, Leiter des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen, rief dazu auf, aus "Wutbürgern Mutbürger" zu machen. Die Menschen müssten sich von ihrer Zuschauerrolle verabschieden und ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen. Verhinderungsbewegungen sollten zu Beteiligungsbewegungen werden, mit denen Projekte vorangebracht werden können.

Die Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, Heike Kahl, verwies auf die Bedeutung von Kitas, Kindergärten und Schulen beim Erlernen von Demokratie. Kinder und Jugendliche sollten früh an Entscheidungen mitwirken können, die sie selbst betreffen.

Intensiv diskutierten die Teilnehmer im großen Kreis darüber, wie bildungsferne und kaum engagierte Bürger oder Menschen mit Migrationshintergrund zur Beteiligung an politischen Entscheidungen motiviert werden können und welche Rolle das Internet bei der Bürgerbeteiligung übernehmen kann. Außerdem ging es um Risiken und Nebenwirkungen direkter Demokratie.


Die Aufzeichnung des Bonner Zukunftsforums Föderalismus 2011 strahlt Phoenix am Sonntag, 25. September um 13 Uhr aus.

Freitag, 23. September 2011
Für eine lebendige Demokratie

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz vom 15.09.2011

Zu der heute eingesetzten Enquete „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ erklärt die Demokratiepolitische Sprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland Pfalz, Pia Schellhammer:

„Mit der Enquete haben wir die Chance, den Prozess der Demokratisierung voran zu bringen und der Politikverdrossenheit entgegen zu wirken. Das Ziel ist, größtmögliche Transparenz und Offenheit zu erreichen. Dafür müssen wir uns intensiv mit den Rahmenbedingungen der Beteiligung auseinandersetzen. Wir wollen Menschen in unserem Land besser informieren und damit erreichen, dass jede und jeder sich beteiligen kann. Auch junge Menschen sollen sich besser einbringen können - damit ist für uns die Forderung nach einer Senkung des Wahlalters verbunden. Jeder Mensch, der dauerhaft in Rheinland-Pfalz lebt, soll die gleichen Mitsprachemöglichkeiten haben - davon lebt unser GRÜNES Demokratieverständnis.

Für den Erfolg von Bürgerbeteiligung müssen wir überlegen, welche Formen von Beratung und Begleitung den Menschen bei den Beteiligungsprozessen bereitgestellt werden. Auch die Einbindung der Kommunen wird in der Enquete eine wichtige Rolle spielen. So kann an dieser Stelle die Bürgerbeteiligung eine sinnvolle Ergänzung zur Diskussion in den kommunalen Räten darstellen, wie zum Beispiel die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene, beispielsweise im Hinblick auf das Konzept der Bürgerhaushalte. Im Rahmen von Planfeststellungsverfahren müssen wir überprüfen, inwieweit der Prozess nachvollziehbarer und transparenter gestaltet werden kann.

Auch das Internet, als Informationspool ist ein wichtiger Punkt in einer erfolgreichen Partizipation. Hier müssen wir klären, welche Methoden und Instrumente in Zukunft am besten zu nutzen sind und welche Anforderungen an digitale Beteiligungsinstrumente gestellt werden, wie eGovernment- und eDemocracy-Konzepte. Desweiteren ist es wichtig, dass die Kommission bei ihrer Arbeit die formulierten Ansprüche selbst aktiv umsetzt. Mit Hilfe des siebten Sachverständigen laden wir BürgerInnen aus Rheinland-Pfalz ein, in unserer Enquete mitzuarbeiten.“


http://gruene-rlp.de/landtag

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