Peter Wickler

Dr. Peter Wickler

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Dr. Peter Wickler (Ehemaliger Vizepräsident LAG Thüringen), 04.04.2014:„Es besteht ein unabweisbarer Bedarf für eine allgemeingültige Kodifizierung des Mobbingschutzes durch den Gesetzgeber. Die in der Justiz auf der Basis bestehender Rechtsnormen seit mehr als 10 Jahren in unterschiedlicher Weise angewendeten Mobbingschutzkonzeptionen und der im Jahre 2006 für Fälle des diskriminierenden Mobbings hinzugekommene spezialgesetzliche Mobbingschutz des AGG haben zu einer Zersplitterung der Rechtsschutzlage bspw. Rechtsschutzmöglichkeiten geführt.

In der Frage der Mobbingbekämpfung darf es nicht nur bei bloßen Lippenbekenntnissen und Präventionsangebote bleiben.

Der Gesetzgeber muss uns, seine Bürgerinnen und Bürger, beim Aufstellen von Mobbingschutzregeln auch alle gleich behandeln. Diese Gleichbehandlung ist mit Einführung des AGG nicht gegeben! Der Schutz vor Mobbing ist eine die ordnungspolitischen Interessen des humanitären Rechtsstaats, ebenso wie die fundamentalen Lebensinteressen des Einzelnen berührende verfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebene Schutzaufgabe.“

Dokumentation

Landesarbeitsgericht Erfurt vom 15.02.2001:
"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis."

Malu Dreyer
Aygül Özkan
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