Martin Wortmann

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Martin Wortmann, JurAgentur (05-06.2011):Wie zuletzt das Stalking gehört auch Mobbing in den Katalog der Straftatbestände. Denn die Straftatbestände sind letztlich ein Signal der Gesellschaft, was sie zu dulden nicht bereit ist.

Für das Arbeitsrecht hat zum Glück bereits 2007 das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten vor Mobbing schützen muss und gegebenenfalls zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet sein kann (Az.: 8 AZR 593/06).

Dass es für Arbeitnehmer schwer ist, solche Ansprüche auch einzufordern, steht außer Frage. Ein Gesetz würde hier aber wohl nur wenig helfen.

Martin Wortmann
Geschäftsführer JurAgentur, Nachrichtenagentur für Gerichtsentscheidungen
www.juragentur.de

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