Martin Maties

"Mobbing ist eine der perversesten Verhaltensweisen, die ein Mensch an den Tag legen kann."

Prof. Dr. Martin Maties

Foto:(C) Prof. Dr. Martin Maties

Prof. Dr. Martin Maties, Universität Augsburg (01.02.2017:

Sehr geehrter Herr May, ich freue mich sehr, dass Sie einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
Mobbing ist eine der perversesten Verhaltensweisen, die ein Mensch an den Tag legen kann. Es zielt allein darauf ab, dass sich ein Mensch schlecht fühlt. Hieraus zieht der Mobbende eine positive Emotion. Es handelt sich also um eine abnorme Verhaltensweise, die auf das Tiefste verurteilt werden muss. Die zivilrechtlichen Sanktionen (des Arbeitsrechts) sind, ebenso wie die strafrechtlichen Sanktionen (Strafbarkeit wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger) Körperverletzung, vorhanden. Hiervon muss in aller Schärfe Gebrauch gemacht werden. Leider liegt das Problem darin, dass viele Mobbingopfer sich nicht trauen, in die Öffentlichkeit zu gehen, da dies oftmals eher sensible Personen sind.

Man kann nur dazu aufrufen, dass sich Arbeitgeber – wie dies das Bundesarbeitsgericht fordert – schützend vor betroffene Arbeitnehmer stellen und die erforderlichen Maßnahmen (Versetzung, Abmahnung und Kündigung) treffen. Auch die Zivilcourage von Arbeitskollegen ist gefragt. Es ist sehr traurig, dass es Menschen gibt, die schlimmer als Kindergartenkinder (die es vielleicht nicht besser wissen), Spaß daran haben, andere Menschen zu quälen. Aber auch die Gesellschaft ist in der Verantwortung, sich kollektiv gegen Mobbingtäter zu wenden.

Es ist zudem erforderlich, dass eine Aufklärung stattfindet, dass es sich nicht um einen Spaß handelt, sondern dass Menschen psychisch und physisch geschädigt werden. Vielleicht kann bei einigen Tätern (denen nur die Erkenntnis fehlt) so ein Bewusstsein erzeugt werden umzudenken. Zwar kann man auf durch diese Vermittlung von Kenntnissen nur die Dummen erreichen und nicht die Bösen, jedoch ist dies trotzdem angezeigt. Zugleich kann man den non-helping-bystandern die Notwendigkeit ihres Aktivwerdens vermitteln.

Beste Grüße
Prof. Dr. Martin Maties
Universität Augsburg
Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre
Universitätsstr. 24
86159 Augsburg

Jeglicher Nachdruck und elektronische Weiterverwendung von Informationen dieser Homepage nur mit schriftlicher Genehmigung, dies gilt für allen Seiten dieser Homepage! Hinweis zu Links

Francis Bee
Joachim von Hein
(C) Klaus-Dieter May - powered by medizinrechtberlin.de - alle Rechte vorbehalten