Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

Kordula Schulz-Asche

Sehr geehrter Herr May,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Januar 2009 zum Thema Mobbing und die Einladung zur Abgabe eines Statements hierzu.

Sie weisen zu Recht auf die erhebliche Anzahl von Menschen hin, die am Arbeitsplatz unter Mobbing leiden. Dies gibt Anlass zur Sorge. Es gibt in Deutschland kein Anti-Mobbing-Gesetz, wie es beispielsweise in Frankreich oder Schweden der Fall ist. Daher ist die Frage, ob zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Mobbing erforderlich sind, berechtigt.

Trotzdem haben die Betroffenen auch in Deutschland die Möglichkeit aufgrund der bestehenden Gesetze gegen Mobbing vorzugehen. Arbeitgeber haben die Pflicht, Ihre Arbeitnehmer vor psychischer Belastung zu bewahren. Allerdings sind die Übergänge zwischen einem herkömmlichen Konflikt und Mobbing regelmäßig fließend, so dass die Einordnung und Handhabung oft nicht einfach ist. Schwierig ist besonders der konkrete Beweis des Mobbings, da Mobber oft versuchen, Ihre Handlungen zu verschleiern.
Materiellrechtlich gilt jedenfalls, dass eine Verletzung des grundrechtlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer durch eine herabwürdigende Behandlung verletzt wird. Die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber treffen hinsichtlich dieses Rechts Fürsorge- und Interventionspflichten. Er/sie muss die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder Dritte, auf die er Einfluss hat, schützen und wirksam eingreifen, sobald er/sie davon erfährt (Mitarbeitergespräch, Weisungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Versetzung). Er/sie ist natürlich außerdem verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder Freiheitssphäre zu verletzen. Bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht hat die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer bei drohender Verletzungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch und bei bereits eingetretener Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe. Wir versuchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermutigen, diese rechtliche Handhabe auch tatsächlich zu nutzen und selbstbewusst gegen Mobbing vorzugehen.

Handelt es sich um eine Diskriminierung wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität hinzu, kann das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) herangezogen werden, das erheblich mehr Rechte bezüglich der Beweislast etc. eröffnet.
Danach hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen und Benachteiligungen verhindern. Außerdem gibt es mit der Antidiskriminierungsstelle erstmals eine Anlaufstelle für alle diejenigen, die der Ansicht sind, aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt bzw. belästigt worden zu sein.

Wichtig ist es vor allem, früh zu intervenieren, damit es eben nicht zu einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung und evtl. zu einer Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses kommt, wie zu Recht von Ihnen kritisch angemerkt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Meinung, dass hierbei Mobbing-Beratungsstellen oder psychosoziale Beratungsstellen helfen, die unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sein müssen. Diese können die Betroffenen fachlich beraten und Handlungsoptionen aufzeigen. Außerdem gehört unserer Auffassung nach das Thema Mobbing in Führungskräfteschulungen und –entwicklung, um eine Sensibilität und den Umgang mit der Problematik zu lernen. Eine gute Möglichkeit zur Sensibilisierung ist ebenfalls das Abschließen von Vereinbarungen am Arbeitsplatz zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit und gegen Mobbing.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Kordula Schulz-Asche
Landesvorsitzenden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LV Hessen

15.01.2009

Thomas Peltason
Bernhard Nuss
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